Vergütung der beruflichen Reisezeit JA oder NEIN?

Vergütung der beruflichen Reisezeit JA oder NEIN?

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Vergütung der beruflichen Reisezeit JA oder NEIN?

In Österreich und in Deutschland sind die Regelungen ein wenig anders. 
Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, sorgfältig den Arbeitsvertrag, etwaige Tarifvereinbarungen oder gültige Betriebsvereinbarungen zu durchleuchten, um präzise Einblicke darüber zu gewinnen, wie Reisezeiten angemessen vergütet werden.

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Mit dem Flugzeug, Auto oder doch mit der Bahn? Die Art und Weise, wie wir zu geschäftlichen Terminen gelangen, kann vielfältig sein. Nicht alle Meetings finden virtuell per Videokonferenz statt, Dienstreisen gehören für einige MitarbeiterInnen zum beruflichen Alltag.

Was gilt als Dienstreise?

Reisetätigkeiten, die MitarbeiterInnen an einen anderen Ort als den Dienstort führen, um beruflichen Tätigkeiten nachzugehen, werden üblicherweise als Dienstreise betrachtet.
Ab wann es sich um eine Dienstreise handelt, ist in Österreich und Deutschland unterschiedlich geregelt:

Österreich

Definition Dienstreise

  • Der Zielort muss in einer gewissen Distanz zum Startort der Reise sein. Die notwendige Entfernung ist zum Teil je Kollektivvertrag unterschiedlich geregelt. Laut Gemeinderecht muss die Entfernung 3 km betragen, laut Kollektivvertrag IT oder Handel 12 Kilometer und wenn in einem Kollektivvertrag nichts Abweichendes definiert ist, handelt es sich um 25 Kilometer.
  • Wenn der Zielort ausreichend weit entfernt ist, muss die Dauer der Dienstreise zumindest 3 Stunden betragen, sonst entsteht kein Anspruch auf steuerfreie Taggelder.

Definition Dienstgang

  • Alle Kundenbesuche bzw. Dienstgänge im Nachbereich, die gemäß der obigen Definition keine Dienstreise sind.
  • Es entsteht kein Anspruch auf Taggelder, andere Auslagen / Kilometergelder können geltend gemacht werden.

Deutschland

Definition Geschäftsreise / Dienstreise

  • Beinhaltet alle beruflich veranlassten Fahrten, die nicht in Verbindung mit dem Dienstort stehen. Ab einer Dauer von 8 Stunden spricht man offiziell von einer Dienstreise.

Definition Dienstgang

  • Tätigkeiten im Nachbereich des Dienstortes: z.B. ein Kundenbesuch in unmittelbarer Umgebung des festen Arbeitsplatzes.

Muss Reisezeit zu Kunden, Meetings, Konferenzen und ähnlichen beruflichen Veranstaltungen als Arbeitszeit vergütet werden?

Österreich

In Österreich wird zwischen aktiver und passiver Reisezeit unterschieden:

  • Aktive Reisezeit = Lenken eines Fahrzeugs
    • Aktive Reisezeiten sind wie Arbeitszeit zu behandeln, wobei im jeweiligen Kollektivvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung ergänzende Regelungen definiert sein können.
  • Passive Reisezeit = Zug, Flugzeug, Beifahrer, …
    • Passive Reisezeit zählt nicht als Arbeitszeit im Sinne der täglichen Höchstarbeitszeit (=12 Stunden), wird aber in vielen Fällen dennoch vergütet. Die Höhe der Vergütung kann im Kollektivvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag definiert sein.

Deutschland

In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die die Vergütung von Reisezeiten zu beruflichen Veranstaltungen betreffen. Grundsätzlich gilt:

  • Arbeitszeit während der Reise: Wenn eine Dienstreise während der üblichen Arbeitszeiten stattfindet, gilt die Zeit der Reise als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden.
  • Reisezeit außerhalb der regulären Arbeitszeit: Wenn die Reise außerhalb der normalen Arbeitszeiten stattfindet, hängt die Vergütung von den spezifischen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Laut Urteilen des Bundesarbeitsgerichts wird die Zeit für An- und Abreise, die sich außerhalb der regulären Arbeitszeit befindet, als Arbeitszeit betrachtet, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich anordnet, dass der Arbeitnehmer während der Reisetätigkeit im Zug / Flugzeug arbeitet. Somit wird diese Reisetätigkeit dann auch als Arbeitszeit betrachtet, wobei zu beachten ist, dass die maximale Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf.
  • Aufwandsentschädigung und Spesen: Arbeitnehmer haben möglicherweise Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand gemäß den geltenden steuerlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Es ist wichtig, den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder geltende Betriebsvereinbarungen zu prüfen, um genaue Informationen darüber zu erhalten, wie Reisezeiten vergütet werden. In einigen Fällen können Arbeitgeber auch großzügigere Regelungen anbieten als gesetzlich vorgeschrieben.

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