Rollen- und Gruppensysteme in der Personalwolke

Rollen- & Gruppensysteme

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Ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil unserer HR-Software ist das rollenbasierte Berechtigungskonzept. Mit diesem können Benutzerrollen und Zugriffsrechte individuell festgelegt werden. Personalwolke bietet in diesem Zusammenhang (vordefinierte) Rollen = Standardberechtigungen als auch benutzerdefinierte Berechtigungsgruppen an.

Rollen

Eine Rolle beschreibt eine bestimmte Funktion, die eine Person innerhalb eines Unternehmens hat (z.B.: Vorgesetzter, Personal). Rollen werden bestimmten Personen zugeteilt, damit sie Anträge genehmigen oder ablehnen können.

Personalwolke bietet für diesen Bereich bereits vordefinierte Rollen:

  • Vorgesetzter
        • In vielen Unternehmen ist die direkte Führungskraft für die Genehmigung von Anträgen (zum Beispiel: Urlaub, Arzt, Zeitausgleich uvm.) verantwortlich. Diese Art von Rolle nennen wir Vorgesetzter.
        • Damit man nicht jedem Mitarbeiter einzeln seinen Vorgesetzten zuweisen muss, kann man dies auf Abteilungsebene definieren.
  • Personal
        • Bei manchen Anträgen (z.B. Sonderurlaube, Pflegefreistellungen) benötigt man zusätzlich zum Vorgesetzten auch die Genehmigung der Personalabteilung, dafür ist die Rolle “Personal” gedacht.
        • Meistens sind Mitarbeiter in der Personalabteilung entweder für das gesamte Unternehmen oder für größere Bereiche zuständig. Dies kann auch dementsprechend in der Personalwolke abgebildet werden.
        • Es können diverse Auswertungen/Statistiken (Kranktage, Urlaube, Anwesenheit, etc.) erstellt werden.
  • Reisekostenprüfung
        • Verwenden Sie unser Modul Personalwolke Travel, können Reisekostenabrechnung zusätzlich von der Rolle “Reisekostenprüfung” kontrolliert werden. Dies kann entweder ein interner Mitarbeiter, aber auch eine externer Beauftragter sein.
        • Prüft die vom Mitarbeiter eingereichten Reisekosten und kann diese genehmigen oder ablehnen

Rollen, die je nach Bedarf hinzugefügt werden können:

  • Geschäftsführung / Vorstand
  • 2.ter Vorgesetzter
  • Betriebsrat
  • Datenschutzbeauftragter
Die Funktionen der Rollen in der Personalwolke
  • Jeder Antrag in der Personalwolke hat einen vorkonfigurierten Genehmigungsprozess, der auf Rollen basiert (zum Beispiel geht der Urlaubsantrag immer an die Rolle “Vorgesetzter”).
  • Durch unser intelligentes Berechtigungskonzept können Sie selbst Ihre Mitarbeiter mit diversen Rollen verknüpfen (zum Beispiel: Herr Müller ist Vorgesetzter der Abteilung Einkauf und genehmigt damit alle Urlaubsanträge der Mitarbeiter im Einkauf).

Die Rollenverteilung erfolgt entweder über die Rolle selbst, über das Personenstammblatt oder über eine Gruppe.

Gruppen

In der Personalwolke wird zwischen zwei verschiedenen Gruppen unterschieden: Organigrammgruppen und Lose Gruppen.

Organigrammgruppen (Abteilungen)

Die Organigrammgruppen spiegeln die Struktur Ihres Unternehmens wieder und gibt Auskunft darüber in welcher Abteilung Ihre Mitarbeiter arbeiten. Jeder Mitarbeiter wird seiner Organigrammgruppe (zum Beispiel: Einkauf, Verkauf, Marketing uvm.) zugeordnet.

In der Personalwolke können Rollen direkt mit Gruppen verknüpft werden. Fängt ein neuer Mitarbeiter bei Ihnen an, müssen Sie ihn nur mehr der richtigen Gruppe zuweisen. Dadurch steht automatisch die Hierarchie und somit der Genehmigungsworkflow fest.

Das Organigramm wird im Zuge der Einrichtung von Ihrem Projektleiter angelegt.

Lose Gruppen

Lose Gruppen dienen in der Personalwolke dazu, Berechtigungen zu bestimmten Aktionen/Funktionen zu gewähren.

In unserem Standard gibt es in der Personalwolke pro Modul drei lose Gruppen:

  • User-Gruppe
  • Manager-Gruppe
  • Admin-Gruppe

An der Admin Gruppe selbst hängen vordefinierte Aktionen, zum Beispiel der Korrektur Client. Dieser wird verwendet, um Zeitbuchungen der Mitarbeiter zu bearbeiten.

Fügen Sie einen Mitarbeiter in die Admin Gruppe hinzu, erhält dieser damit Zugriff auf den Korrektur Client.

Reichen die im Standard angelegten losen Gruppen nicht aus, können neue lose Gruppen (zum Beispiel für Rufbereitschaften, Mailversand, uvm.) erstellt werden.

Vorteile von rollenbasierten Berechtigungskonzepten

  • In der Personalwolke können Sie die Zuweisungen der Rollen und Gruppen selbst verwalten, dies sorgt für mehr Flexibilität.
  • Komplexe Berechtigungskonzepte können in der Personalwolke abgebildet/verwaltet  werden.
  • Stellvertreterfunktion, im Falle von Urlaub oder anderen Abwesenheiten, können Sie einen Stellvertreter auswählen, der Ihren Genehmigungsworkflow vorübergehend übernimmt.
  • Eine Mehrfachzuweisung auf Gruppen- oder Mandantenebene ist möglich.
  • Rollen oder Gruppen können an Ihre Anforderungen angepasst/erweitert werden.

Wir helfen Ihnen, mit unserer Erfahrung, die Vorteile der Personalwolke optimal zu nutzen.

Deutschland: Zeiterfassung ist Pflicht

arbeitszeiterfassung-deutschland-pflicht

Neue Beiträge:

Mit Beschluss vom 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Verpflichtung zur systematischen Arbeitszeiterfassung entschieden. Somit sind nun Arbeitgeber verpflichtet, ein System zu betreiben, mit dem die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfasst werden. Sofern ein solches System noch nicht existiert, muss es nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 2 Nr. 1 eingeführt werden.

Doch ist das tatsächlich so? Dieser Hysterie möchten wir näher auf den Grund gehen.

Warum ist Arbeitszeiterfassung wichtig?

Obwohl der Europäische Gerichtshof bereits 2019 ein Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung fällte, ließ die Umwandlung in deutsches Recht bisher auf sich warten. Der kürzlich gefallene Rechtsspruch könnte daher enorme Auswirkungen auf alle Akteure am deutschen Arbeitsmarkt haben.

Oft ist der Begriff „Arbeitszeiterfassung“ mit Unsicherheit behaftet und löst vorrangig negative Gefühle aus. Völlig zu Unrecht, so bietet die Aufzeichnung von Arbeitszeiten zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Mitarbeiter erhalten jederzeit transparente Einsicht auf die geleisteten Arbeitsstunden und können somit besser vorausplanen und Überstunden vorbeugen. Die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit stellt zudem ausreichende Ruhezeiten sicher und beugt demnach Überbelastungen und Burn-Outs vor.

Doch auch für die Arbeitgeber entsteht durch geregelte Arbeitszeitaufzeichnung ein positiver Nutzen. So behält die Geschäftsführung einen besseren Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden und die interne Ressourcenverteilung kann optimal gesteuert werden. Darüber hinaus ist die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleistet und Arbeitgeber befinden sich rechtlich immer auf der sicheren Seite.

All diese Punkte verdeutlichen, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung nicht nur sinnvoll ist, sondern sowohl Arbeitgeber und -nehmer davon profitieren können.

Wie sollen Unternehmen nun vorgehen?

Auch wenn das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auf den ersten Blick sehr einschneidend wirkt, bleibt den Unternehmen dennoch viel Entscheidungsmacht bei der innerbetrieblichen Umsetzung. Der Hauptfokus des Urteils liegt auf dem Arbeitnehmerschutz und somit auf der Einhaltung der gesetzlich definierten Höchstarbeits- und Ruhezeiten. Sofern eine objektive, verlässliche und für alle Beteiligten zugängliche Aufzeichnung vorliegt, ist es den Unternehmen selbst überlassen, wie diese Aufzeichnung erfolgt, da hierzu noch keine gesetzliche Regelung vorliegt.

Obwohl vom Gesetzgeber noch keine zeitliche Vorgabe bezüglich der Einführung einer Arbeitszeiterfassung vorgegeben wurde, so sind Unternehmen doch gut beraten, sich bereits jetzt mit dem Thema zu beschäftigen. So läuft der Betrieb nicht Gefahr, bis zum tatsächlichen Rechtsspruch zu warten und dann zu einer überstürzten Umsetzung gezwungen zu werden. Wie bereits erwähnt, können Unternehmen von einer erfolgreichen Arbeitszeiterfassung profitieren, jedoch gibt es bei der Wahl der richtigen Methode einiges zu beachten.

Zeiterfassungssysteme sind branchenspezifische Besonderheiten hinsichtlich der Unternehmensstruktur und des Arbeitszeitmodells. Um hier das passende System zu finden, müssen die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens genau betrachtet werden. Hier bieten unsere erfahrenen Produktexperten eine professionelle Beratung und gehen auf individuelle Anforderungen ein.

 

Die Rolle des Betriebsrates

Ebenso hat sich die Rolle des Betriebsrates in der Entscheidung über die Erfassung von Arbeitszeiten aufgrund des BAG-Urteils nicht verändert. So kann der Betriebsrat zwar nicht über die Einführung einer Arbeitszeiterfassung entscheiden, jedoch bleibt das Mitgestaltungsrecht bezüglich der Form der Umsetzung weiter bestehen. Hier gibt es angefangen mit der klassischen Stechuhr, über elektronische Zeiterfassung bis hin zu manuellen Excel-Listen verschiedenste Möglichkeiten. Dies verdeutlicht, dass bei der Auswahl eines Zeiterfassungssystems keinesfalls die Interessen der Arbeitnehmervertretung außer Acht gelassen werden sollte.

Mit der Personalwolke setzen Sie auf eine Software, welche alle entscheidenden Anforderungen der Arbeitnehmervertretung erfüllt und somit auch den Betriebsrat und Ihre Mitarbeiter zufriedenstellt. 

Arbeitszeiterfassung mit Personalwolke

Mit Personalwolke erfassen Sie Arbeitszeiten einfach und systematisch. Das System hilft Ihnen zuverlässig die gesetzlich geregelten Pflichten automatisiert einzuhalten. Zudem lässt sich Personalwolke optimal an aktuelle interne und externe Gegebenheiten wie etwa neue Betriebsvereinbarungen, Gesetzesänderungen uvm. anpassen und kann Stück für Stück erweitert werden. Durch den modularen Aufbau spiegelt sich diese Flexibilität auch im Preis wider.

Perfekt starten Sie mit einer einfachen Abwesenheitsverwaltung und mit der Erfassung von Home-Office Tagen. Handelt der Gesetzgeber oder möchten Sie gleich eine positive Zeiterfassung in Kombination mit Gleitzeitmodellen, Schichtmodellen ist dies selbstverständlich sofort möglich.

Ihre Vorteile

  • Digitale Arbeitszeiterfassung per Computer, Smartphone, (Web) App, Zeiterfassungsterminal
  • Einfache Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung
  • Digitale Anträge & benutzerdefinierte Freigabeworkflows
  • 100% DSGVO konform 
Digitale Zeiterfassung für deutsche Unternehmen

Das deutsche Arbeitsrecht ist sehr umfangreich und komplex. Wir sind auf diesem Markt spezialisiert und kennen die rechtlichen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich Zeiterfassung verhilft Ihnen zum Vorsprung. 

Handeln Sie jetzt proaktiv und vertrauen Sie auf uns.

Einblick in Personalwolke HR Software mittels Mockup

Sie möchten wissen wie Sie rasch und einfach eine digitale Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen einführen?

Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Beratungstermin und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

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Webseminar September 2022

Webseminar HR Software Wien

Neue Beiträge:

Neue Funktionen und Updates ab Version 4.42.0 – 4.45.0

Jetzt kostenlos anmelden!

In diesem Webseminar zeigen wir Ihnen in einer Live-Demo die neuesten Funktionen und Verbesserungen ab Version 4.42.0. 

Von unserem Experten erfahren Sie, wie Sie diese Funktionen effizient für sich nutzen und dabei noch schneller und zeitsparender Ihre HR-Arbeit erledigen können.

Zusätzlich gehen wir auf anlassbezogene und aktuelle HR-Themen ein und haben für jede Ihrer Fragen ein offenes Ohr.

Unsere Schwerpunktthemen:

  • Neue Funktionen und Verbesserungen ab Version 4.42.0 – 4.45.0
  • Erleichterungen bei der Abrechnung von eintägigen Dienstreisen
  • Reporting & Auswertungen mit Fokus auf Auswertungen von Fehlzeit wie z.B.: Urlaub

 

Neue Funktionen und Updates in der Personalwolke

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In diesem Webseminar zeigen wir Ihnen in einer Live-Demo die neuesten Funktionen und Verbesserungen ab Version 4.42.0. 

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Sichern Sie sich heute noch Ihr kostenloses Ticket und lassen Sie sich zeigen, wie diese Schritte möglichst unkompliziert und effizient umgesetzt werden können. 

Hardfacts

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100% kostenlos
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max. 15 Teilnehmer
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Dauer: 45 Min. inkl. Q&A Session
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Präsentation & Videoaufzeichnung im Anschluss per E-Mail
Portrait Gregor Gutzelnig

Mag. Gregor Gutzelnig

  • CEO & Head of Sales/Marketing
  • Personalwolke Experte
  • 20 Jahre Erfahrung im Bereich Personalwesen insbesondere Zeiterfassung

aktive / passive Reisezeit Österreich

dienstreise-reisezeit-österreich

Neue Beiträge:

Reisezeit ist grundsätzlich Arbeitszeit und liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend seine Arbeitsstätte verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten. Jedoch gibt es hier eine Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Reisezeit. Diesen Unterschied erklären wir euch in diesem Blogpost.

Aktive Reisezeit

“Aktive Reisezeiten” sind im Sinne des Gesetzes keine Reisezeiten sondern normale Arbeitszeiten und entgeltpflichtig. Dies bedeutet, dass während der Dienstreise auch aktive Arbeitsleistung erbracht werden kann wie beispielsweise das Lenken eines Fahrzeuges oder das Vorbereiten eines Meetings während der Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Passive Reisezeit

“Passive Reisezeiten” sind Zeiten, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsstätte verlassen, um an anderen Orten tätig zu sein, jedoch während der Reise keine Arbeitsleistung erbringen, sondern etwa ein Buch lesen. Zum Beispiel: das Reisen mit öffentlichem Verkehrsmittel oder die Mitfahrt als Beifahrer.

Tipp!

Für die Bezahlung von passiven Reisezeiten enthalten sehr oft die Kollektivverträge die entsprechende Regelung. Dafür ist in der Regel ein niedrigeres Entgelt oder sogar Unentgeltlichkeit festgelegt. Existiert keine solche Vereinbarung oder kollektivvertragliche Regelung, ist Reisezeit immer voll abzugelten. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

 

Wichtig!

Wegzeiten – also Zeiten für die Anreise von der Wohnung zum im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort und zurück – sind keine Reisezeit.

Vorteile für Unternehmen warum eine Unterscheidung in aktiver & passiver Reisezeit Sinn macht

  • Passive Reisezeit wird in der Regel mit einem geringeren Stundensatz ausbezahlt (Kollektivvertragsabhängig – siehe oben).
  • Passive Reisezeit zählt nicht als Arbeitszeit und wird für die Ermittlung der Höchstarbeitszeit nicht berücksichtigt. Dadurch kann die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Dasselbe Beispiel bei Dienstreisen die an einem Sonn- oder Feiertag begonnen werden. Zum Beispiel: Dienstreisebeginn an einem Sonntag.

Besonderheiten in der Personalwolke

  • Eine Besonderheit, die es Personalwolke ermöglicht ist die Hinzuzählung der passiven Reisezeit zur Sollarbeitszeit. Wird beispielsweise die Sollarbeitszeit durch normale Arbeitszeit nicht erreicht, so wird das Tagessoll mit der passiven Reisezeit ergänzt.
  • Reisezeiten können einfach und schnell per Smartphone gebucht werden. Im Anwesenheitstableau ist unverzüglich der aktuelle Buchungsstatus für alle ersichtlich. 
  • Übersichtliche Auswertungen und Reportings sind mit nur wenigen Mausklicks erstellt und weitergeleitet. 
Unser Tipp für HR-Experten

Mit dem Personalwolke Reporting Tool können Sie einfach und übersichtlich die aktive und passive Reisezeit auswerten und ggf. an die Lohnverrechnung übergeben.

Sie sparen Sich dadurch wertvolle Zeit und reduzieren automatisch manuelle Tätigkeiten. 

 

aktive-passive-reisezeit-österreich

Sie interessieren sich für das Thema und möchten gerne mehr Informationen?

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Arbeitszeitgesetz – Kollektivvertrag – Betriebsvereinbarung – Arbeitsvertrag in Österreich

Arbeitsgesetz, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag

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Im Personalalltag ist nicht immer klar, welche Pflichten Mitarbeiter haben, wie Arbeitszeitaufzeichnungen korrekt zu führen sind, welche Sonderbestimmungen für Urlaub gelten oder wie geleistete Überstunden abgeholten werden. Dazu kommen laufende Änderungen rund um Home-Office, Kurzarbeit & Co, die neue Fragen für Führungskräfte aufwerfen.

 

Stufenbau der Rechtsordnung

Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und -geber werden durch Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag bestimmt.

Auf der höchsten Stufe steht das Gesetz, danach folgt der Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung und der Arbeitsvertrag.

Mehr erfahren > 

Arbeitszeitgesetz

Für die meisten Arbeitnehmer in Österreich bildet das Arbeitszeitgesetz den rechtlichen Rahmen.

Das Arbeitszeitgesetz definiert den Begriff “Arbeitszeit” als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Es legt dann die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit mit zahlreichen Varianten und die Höchstgrenzen der Arbeitszeit fest. Die Differenz zwischen der zulässigen Höchstarbeitszeit und der Normalarbeitszeit bilden Mehrarbeits- und Überstunden.

Ebenso zur Arbeitszeit zählen Arbeitsbereitschaft, die Zeit zwischen zwei Arbeitsorten und die Reisezeit bei Dienstreisen. Für Dienstreisen bestehen jedoch Sonderregelungen.

Auch verschiedene Dienstverhinderungen aus persönlichen Gründen zählen zur Arbeitszeit. Nicht zur Arbeitszeit zählen Ruhepausen (mit Ausnahmen) sowie die Zeit zwischen Wohn- und Arbeitsort (Wegzeit).

Wichtig!

Die Erfassung der Arbeitsstunden ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist es wichtig, dass die täglichen Arbeitszeiten inklusive aller Pausen, sowie Abwesenheiten und Ruhezeiten festgehalten werden.

Mehr Informationen über das Arbeitszeitgesetz und die Ausnahmen finden Sie hier.

Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird. Auf Arbeitgeberseite kollektivvertragsfähig sind primär die Fachverbände bzw. Fachgruppen der Wirtschaftskammerorganisation. Auf Arbeitnehmerseite kollektivvertragsfähig ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB).

Geltungsbereich  

Der fachliche Geltungsbereich eines Kollektivvertrages regelt, auf welche Betriebe der Kollektivvertrag Anwendung findet. Welcher Kollektivvertrag im Einzelfall anzuwenden ist, bestimmt sich in erster Linie nach der Gewerbeberechtigung des Unternehmens bzw. nach der entsprechenden Kammerzugehörigkeit des Arbeitgebers.

Beispiel:

Welchem Kollektivvertrag Sie als Arbeitnehmer unterliegen ist nicht abhängig, von dem erlernten oder dem tatsächlich ausgeführten Beruf, sondern von der Branche, in welcher Sie arbeiten. Ein Buchhalter, der in einem Hotel arbeitet, unterliegt dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gastgewerbe.

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Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.

Betriebsvereinbarungen haben also grundsätzlich die gleiche Wirkung wie Gesetze. Sie gelten unmittelbar und verbindlich. Es bedarf keiner zusätzlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Inhalt. Wird dennoch eine Regelung im Arbeitsvertrag über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung getroffen, dann ist diese nur gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist (Günstigkeitsprinzip). Bei manchen Maßnahmen braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates.

Wichtig!

Gibt es in einem Betrieb keinen gewählten Betriebsrat, kann auch keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden!

 Mehr erfahren> 

Arbeitsvertrag

Verpflichtet sich jemand zu einer Arbeitsleistung für einen anderen, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Er ist zweiseitig verbindlich, da beide Vertragspartner (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) sowohl Rechte als auch Pflichten haben. Da der Vertrag keinerlei rechtlichen Formvorschriften unterliegt, kann er theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden. Grundsätzlich gelten mündliche Vereinbarungen genauso wie schriftliche. Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit unbedingt zu empfehlen.

Wichtig!

Sollte kein schriftlicher Vertrag vorliegen, hat der Arbeitnehmer dennoch das Recht auf einen ausgehändigten Dienstzettel.

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Personalwolke

Personalwolke kann Ihnen dabei helfen die gesetzlich und/oder vertraglich vereinbarten Vorgaben mühelos einzuhalten. Des weiteren ist es möglich unterschiedliche Vertragsvereinbarungen je nach Mitarbeiter zu hinterlegen und Parametereinstellungen vorzunehmen um z.B.: den Urlaubsanspruch automatisch zu berechnen. Auch Änderung in den Zeitmodellen (Vollzeit zu Teilzeit oder Mutterschutz) kann Personalwolke errechnen.

Sie möchten mehr über die Implementierungsmöglichkeiten Ihrer Vereinbarungen erfahren?

Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Beratungstermin und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Webseminar Juli 2022

hr-software-webseminar-zeiterfassung

Neue Beiträge:

Highlights zur Version 4.40.0 und 4.41.0

In diesem Webseminar zeigen wir Ihnen in einer Live-Demo alles was Sie zur Update Version 4.40.0 und 4.41.0 wissen müsen.

Von unserem Experten erfahren Sie, wie Sie die neuen Funktionen effizient für sich nutzen und dabei noch schneller und zeitsparender Ihre HR-Arbeit erledigen können.

Zusätzlich gibt es im Anschluss eine Q&A Session, wo Sie Ihre Fragen stellen können.

Sichern Sie sich heute noch Ihr kostenloses Ticket und lassen Sie sich zeigen, wie diese Schritte möglichst unkompliziert und effizient umgesetzt werden können. 

Melden Sie sich jetzt an:

Klicken Sie HIER für Ihr kostenloses Ticket am DI, 19. Juli 2022
Klicken Sie HIER für Ihr kostenloses Ticket am DO, 21. Juli 2022

Hardfacts

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100% kostenlos
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max. 15 Teilnehmer
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Dauer: 45 Min. inkl. Q&A Session
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Präsentation & Videoaufzeichnung im Anschluss per E-Mail
Portrait Gregor Gutzelnig

Mag. Gregor Gutzelnig

  • CEO & Head of Sales/Marketing
  • Personalwolke Experte
  • 20 Jahre Erfahrung im Bereich Personalwesen insbesondere Zeiterfassung