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Arbeitszeiten effizient managen

Die Personalwolke Zeitwirtschaft erleichtert Ihren MitarbeiterInnen die unkomplizierte und schnelle Erfassung ihrer Arbeitszeiten. Doch stellt sich die Frage, wie ManagerInnen den Überblick behalten und sicherstellen können, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

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Neue Funktionen und Updates in der Personalwolke

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Zusätzlich gehen wir auf anlassbezogene und aktuelle HR-Themen ein und haben für jede Ihrer Fragen ein offenes Ohr.

Unsere Schwerpunktthemen:

  • Neue Funktionen und Verbesserungen in der Personalwolke
  • Q&A Session

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    Hardfacts

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    Portrait Gregor Gutzelnig

    Mag. Gregor Gutzelnig

    • CEO & Head of Sales/Marketing
    • Personalwolke Experte
    • 20 Jahre Erfahrung im Bereich Personalwesen insbesondere Zeiterfassung

    Ohne Zeiterfassung geht es nicht mehr

    Blogpost Urlaubsverfall

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    Arbeitszeiten effizient managen

    Die Personalwolke Zeitwirtschaft erleichtert Ihren MitarbeiterInnen die unkomplizierte und schnelle Erfassung ihrer Arbeitszeiten. Doch stellt sich die Frage, wie ManagerInnen den Überblick behalten und sicherstellen können, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

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    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2019 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Aufzeichnung der Arbeitszeit einrichten müssen. Diese Entscheidung basierte auf verschiedenen europäischen Rechtsgrundlagen und Grundrechten. Obwohl dieses Urteil in Deutschland umstritten war, wurde bisher keine aktive gesetzliche Regelung ergriffen.

    Jedoch stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2022 fest, dass eine generelle Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit besteht. Der Referentenentwurf des Bundesamtes für Arbeit und Soziales zur Arbeitszeiterfassung sieht nun folgende wesentliche Neuregelungen vor (siehe Quelle):

    1. Der Arbeitgeber wird verpflichtet sein, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss jeweils am Tag der Arbeitsleistung erfolgen.

    2. Die Arbeitszeiterfassung soll grundsätzlich elektronisch erfolgen. Es kann jedoch durch Tarifvertrag oder Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung davon abgewichen werden. Übergangsregelungen werden eingeführt, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

    3. Bei Vertrauensarbeitszeit bleibt die Aufzeichnungspflicht bestehen, aber der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Verstöße gegen die Arbeitszeitbestimmungen bekannt werden. Die Kontrollpflicht entfällt jedoch, es bleibt lediglich eine Aufzeichnungspflicht.

    4. Der Arbeitgeber muss auf Verlangen des Arbeitnehmers Auskunft über die aufgezeichnete Arbeitszeit geben und eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung stellen.

    Personalwolke - Germany Edition

    Aus den oben genannten Gründen empfehlen wir ein Zeiterfassungssystem einzuführen, dass zumindest die bereits notwendigen Anforderungen abdeckt. Wir haben aus diesem Grund ein vorkonfiguriertes Paket für Deutsche Kunden geschnürt: die Personalwolke Germany Edition!

    Die Personalwolke Germany Edition beinhaltet die Themen Abwesenheitsverwaltung und Zeiterfassung. Somit haben Ihre Mitarbeiter eine moderne und einfach zu bedienende Anwendung, mit der sowohl der Urlaub beantragt als auch Arbeitszeiten erfasst werden können.

    Die Arbeitszeiterfassung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:

    • Zeiterfassungsterminal
    • Arbeitszeit live in der Software tracken
    • Arbeitszeit nachträglich erfassen
    • Arbeitszeit automatisch aus Zeitmodell übernehmen und nur Abweichungen manuell erfassen
    • Arbeitszeit per Smartphone oder Tablet erfassen

    Das übersichtliche Monatsjournal, eine Anwesenheitsliste, sowie div. Reporting und Statistik-Funktionen runden das Personalwolke Germany Edition Paket ab.

    Wenn in Ihrem Betrieb Abwesenheiten und/ oder Überstunden an die Lohn- und Gehaltsabrechnung übermittelt werden müssen, kann dies mit Hilfe einer Schnittstelle realisiert und vor allem auch automatisiert werden. Standard Schnittstellen Templates für div. Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm sind bereits vorhanden.

    Neben Zeiterfassung kann die Personalwolke Germany Edition um Themenbereiche wie Reisekostenabrechnung, Projektzeiterfassung und Personalmanagement inkl. Digitaler Personalakte erweitert werden.

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    • Neue Funktionen und Verbesserungen ab Version 4.42.0 – 4.45.0
    • Erleichterungen bei der Abrechnung von eintägigen Dienstreisen
    • Reporting & Auswertungen mit Fokus auf Auswertungen von Fehlzeit wie z.B.: Urlaub

     

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    • 20 Jahre Erfahrung im Bereich Personalwesen insbesondere Zeiterfassung

    EuGH Änderungen des Urlaubsrechts in Deutschland

    Blogpost Urlaubsverfall

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    Arbeitszeiten effizient managen

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    Die bisherige Regelung besagte, dass der Anspruch auf den Jahresurlaub in der Regel mit dem Jahresende verfällt. Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann der Resturlaub aus dem Vorjahr nicht mehr einfach so verfallen, wie es bisher der Fall war.

    Urlaubsanspruch kann nicht mehr automatisch Verfallen

    Allerdings gilt nun laut dem jüngsten Urteil des EuGH, dass nicht genutzter Urlaub nicht automatisch verfallen darf. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer auf nicht genutzten oder nicht geplanten Urlaub aufmerksam zu machen.

    Der Jahresurlaub kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Urlaubsverfall aufgeklärt hat und ihnen die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch tatsächlich zu nehmen. Dazu muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer formell auffordern, den Urlaub zu nehmen und ihn klar und rechtzeitig darüber informieren, dass der Urlaub verfallen wird, wenn er ihn nicht nimmt.

    Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen erlöschen, sofern der Urlaub nicht genommen wurde.

    Urlaubsanspruch kann auch vererbt werden

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers auch nach dessen Tod nicht erlischt und dass die Erben eine finanzielle Ausgleichszahlung für nicht genommenen Urlaub verlangen können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zuvor diesen Fall verhandelt und dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt. Gemäß nationalem Recht wird die finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub nicht Teil der Erbmasse, da der bezahlte Jahresurlaub den Zweck der Erholung des Arbeitnehmers verfolgt, welcher nach seinem Tod nicht mehr erreicht werden kann.

    Jedoch urteilte der EuGH, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht mit dessen Tod erlischt und dass die Erben eine finanzielle Ausgleichszahlung verlangen können, wenn das nationale Recht mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Das Recht auf bezahlten Urlaub beinhaltet demnach einen Anspruch auf Bezahlung während des Urlaubs sowie auf eine Ausgleichszahlung für Urlaubstage, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen wurden. Diese finanzielle Ausgleichszahlung hat einen vermögensrechtlichen Charakter und ist dazu bestimmt, in das Vermögen des Arbeitnehmers überzugehen. Im Falle des Todes eines Arbeitnehmers treten die Erben in diesen Anspruch ein.

    Einen interessanten Post gibt es hierzu auch von Gregor Gutzelnig auf LinkedIn.

    Personalwolke - E-Mail Erinnerung

    Sie als Personalwolke Administrator haben die Möglichkeit eine automatische E-Mail an alle Mitarbeiter verschicken. Diese E-Mail informiert Ihre Mitarbeiter darüber wie viel Resturlaub aus dem Vorjahr noch vorhanden ist und bis wann dieser aufgebraucht werden soll. Der Inhalt der E-Mail kann nach Ihren Vorgaben und gesetzlichen Richtlinien angepasst und jederzeit geändert werden.

    EuGH Änderung Kein Verfall des Urlaubsanspruchs

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    Zeiterfassungspflicht in Deutschland – Unsere Experten haben die Antworten

    Beraterteam Personalwolke

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    Arbeitszeiten effizient managen

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    Ein Zeiterfassungssystem ist ein wichtiges Werkzeug, das Unternehmen dabei hilft Arbeitszeitgesetze und -vorschriften einzuhalten. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts in Deutschland müssen An- bzw. Abwesenheiten aufgezeichnet werden. Doch die Einführung eines Zeiterfasssungssystems wirft auch einige Fragen auf. Unsere Experten haben einige dieser Fragen zusammengetragen um Ihnen den Einstieg zu erleichtern.

    Frage: Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat im Bezug auf die Arbeitszeiterfassungspflicht in Deutschland am 13.September 2022 eine reichweitende Entscheidung getroffen. Was kann man zusammenfassend darüber sagen und welche Auswirkungen hat es auf deutsche Unternehmen?

    Antwort: Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer:Innen zu erfassen ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) – unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung – verpflichtet, ein System einzuführen, mit welchem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG – 1 ABR 22/21).

    Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, welches die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie betraf. Nach der BAG-Entscheidung ist das Urteil des EuGH aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes bereits heute von den Arbeitgebern in Deutschland zu beachten. (siehe Quelle)

    Das BAG Urteil bestätigt somit, dass die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung bereits heute geltendes Recht in Deutschland ist, obwohl das Arbeitszeitgesetz noch nicht dementsprechend angepasst wurde. Bei Verstößen von Unternehmen gegen die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht kann der Gesetzgeber eine Nachbesserung verlangen oder bei schwerwiegenderen Fällen auch Bußgelder aussprechen.

    Aus dieser Betrachtungsweise heraus besteht sozusagen “Gefahr in Verzug” für Unternehmen, welche keine Zeitaufzeichnung führen. Wir raten diesen Unternehmen umgehend mit der Zeitaufzeichnung zu beginnen.

    Frage: Die Einführung eines Zeiterfassungssystems wird manchmal kritisch gesehen und in den Medien mit dem Schlagwort “Rückkehr zur Stempeluhr” charakterisiert. Gibt es Vorteile für den Arbeitnehmer / Arbeitgeber die sich ergeben, wenn man ein modernes Zeitwirtschaftstool einführt ? 

    Antwort: Es gibt für beide Seiten Vorteile. Dabei ist es wichtig zu erkennen, dass es in einem Unternehmen meistens verschiedene Gruppen gibt, Arbeitern, Angestellte, Außendienstmitarbeiter, Mitarbeiter die Remote arbeiten, Mitarbeiter mit PC-Arbeitsplatz, Mitarbeiter ohne PC-Arbeitsplatz. etc. Damit die Vorteile zur Geltung kommen ist wichtig, dass auf alle diese Gruppen eingegangen wird und das Zeiterfassungstool flexibel und anpassbar ist.

    Für Arbeitgeber sehe ich in drei Bereichen wesentlichen Vorteile: Rechtliche Absicherung: Durch das Erfassen der Arbeitszeiten und damit verbunden Konzepte z.B. Digitale Bestätigung der monatlichen geleisteten Zeiten durch beide Partein oder Revisionssicherheit bei Veränderungen von Buchungen haben Sie eine solide Grundlage bei Streitigkeiten.

    Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und andere Bestandteile des Arbeitnehmerschutzes können laufenden gemonitort und ggf. sofort eingegriffen werden. Aber auch Stichwörter wie “Fand der Arbeitsunfall während der Mittagspause oder der Arbeitszeit statt” sind durch die Erfassung der Arbeitszeit abgedeckt.

    Reduzierung von administrativen Aufwand im gesamten Unternehmen und damit das Sparen von Zeit und Geld: Es gibt Statistiken die sagen, wenn man von einem Urlaubsantrag per Zettel auf eine digitale Lösung umsteigt, spart man bis zu 30min pro Antrag. Bei Unternehmen mit 200 Mitarbeitern und 3 Urlaubsanträgen pro Mitarbeiter pro Jahr ist alleine dieser Punkt eine Zeitersparnis von 300h pro Jahr.

    Allerdings ist meiner Meinung nach noch ein anderer Punkt viel entscheidener – das Bereitstellen von Informationen – Stichwort Mitarbeiter-Self-Service Portal.

    Das größte Problem bei Unternehmen die Excel oder Papier einsetzen ist die Aktualität der Daten und die Bereitstellung dieser.

    Fragen wie – Wie hoch ist mein Urlaubsstand?, Wann bekomme ich die Diäten meiner Dienstreise ausbezahlt?, Ich benötige meine Sozialversicherungsanmeldung, können Sie mir diese schicken?, Wer ist wann im Home-Office? …. kommen häufig vor und werden meist durch ineffiziente Kommunikation durch hin- und herschicken von E-Mails gelöst.

    Durch ein Mitarbeiter-Self-Service-Portal haben die Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit selbst auf Ihre Daten zu zugreifen und diese Daten sind zu 100% aktuell. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Zeitersparnis in der Personalabteilung.

    Steigerung der Attraktivität des Unternehmens – Stichwort “New Work”: Qualifizierte Arbeitskräfte werden händerigend gesucht. Die demografische Entwicklung wird diesen Effekt noch deutlich verstärken. Die Forderungen von Arbeitnehmern bekommen immer mehr Gewicht.

    Eine Forderung ist die Flexbilität der Arbeitsgestaltung z.B. das Arbeiten im Home-Office oder die Teilzeitbeschäftigungen mit flexiblen Arbeitstagen.

    Dazu einige Stichpunkte warum eine digitale Zeiterfassung für beide Punkte essentiell ist:
    Homeoffice Planung – Wann ist wer im Homeoffice? Abgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit zu Hause.

    Wann arbeite ich diese Woche? Wieviele Stunden habe ich diese Woche gearbeitet? leichte Administration von flexiblen Zeitmodellen

    Vorteile für Arbeitnehmer: Reduzierung von administrativen Aufwand – Ich denke im Jahr 2022 kann man mit guten Gewissen behaupten, dass kein Arbeitnehmer damit glücklich über Papier einen Urlaubsantrag zu stellen. Es kostet Zeit und lenkt von der tatsächlichem Arbeit ab. Des Weiteren können Anträge unabhängig vom Ort oder der Zeit gestellt werden. Ein kurzes Beispiel von mir persönlich: Stellen Sie sich vor Sie sitzen mit Ihren Freunden zusammen und beschließen nächstes Jahr gemeinsam auf Urlaub zu fahren. Innerhalb von 2min sehe ich, ob meine Kollegen in dieser Zeit bereits Urlaub beantragt haben und wenn nicht, kann ich hier direkt meinen Urlaub fixieren.

    Transparenz & Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen: Mal angenommen Sie sitzen gerade beim Abendessen mit Ihrer Familie. Plötzlich läutete das Telefon und einer Ihrer Kollegen ruft Sie an, da es ein dringendes Problem gibt. Gleichzeitig arbeitet aber noch Team-Mitglied Ihres Teams, welches auch das Problem lösen könnte. Ohne ein modernes Zeitwirtschaftssystem wird es immer wieder zu solchen Situationen kommen, da die Koordination eines Teams und der aktuellen Anwesenheitsstatus nie verlässlich ermittelbar ist. 

    Außerdem ist man als Führungskraft auch verantwortlich dafür, bei übermäßiger Arbeitsauslastung oder auch beim Ruhezeiten-Thema proaktiv zu handeln. Diese Themen sind auch nur mit einem Zeitwitschaftssystem abbildbar.

    Höhere Motivation : Alle aktuellen Studien zeigen, dass Employee Self Service (ESS) sich positiv auf die Motivation der Mitarbeiter auswirken und die Employee Experience, also sozusagen die gefühlte Wertschätzung welche das Unternehmen gegenüber dem Mitarbeiter zeigt, positiv beinflusst. In unserem Mitarbeiterportal (ESS) können neben den Arbeitszeiten und Abwesenheiten auch Themen wie der digitale Gehaltsnachweis oder die Reisekostenabrechnung abgewickelt werden. Somit hat der Mitarbeiter immer einen gesamthaften Überblick und kann jederzeit auf alle relevanten Informationen zugreifen ohne ein Mail an die Personalabteilung schicken zu müssen.

    Frage: Workflow hat in den letzten 22 Jahren zahlreiche Zeitwirtschaftsprojekte umgesetzt. Welche Hürden können eurer Erfahrung nach für Unternehmen bei der Umstellung aufkommen und wie kann man mit diese Herausforderungen bestmöglich bewältigen?

    Antwort: Ein wichtiger Punkt, wenn es um Zeiterfassung geht, ist dass die Benützung der Software jeden einzelnen Mitarbeiter im Unternehmen betrifft. Sei führen eine neue Sales-Software ein, es betrifft 5 Mitarbeiter – Sie führen eine neue Buchhaltungssoftware ein – es betrifft 3 Mitarbeiter – Sie führen eine neue Zeiterfassung ein – es betrifft potentiell alle Mitarbeiter im Unternehmen.

    Damit die Akzeptanz und der Umstieg reibungslos klappt, ist es wichtig die Software vor Inbetriebnahme gut zu testen und ein möglichst einfach zu bedienendes  System einzuführen, im dem sich Ihre Mitarbeiter auch ohne große Einschulung zu Recht finden.

    Ein zweiter Punkt ist die interne Projektkommunikation: Es ist wichtig von Anfang an alle Beteiligten frühzeitig zu informieren und zB auch den Betriebsrat, sollte es einen geben, mit in das Projekt zu holen. Der Boost für ein erfolgreiches Projekt ist, wenn man auch rechtzeitig alle relevanten Informationen den Mitarbeitern kommuniziert und den Nutzen der neuen Software auch intern verkauft.

    Last but not least gibt es, bedingt durch unterschiedliche Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch Einzelvereinbarungen oft unternehmenspezifische Anforderungen, die Softwarelösungen von der Stange oft nicht umsetzen können. Hier kommt unser größter Wettbewerbsvorteil ins Spiel: Unsere Software ist bereits mit sinnvollen Standard vorkonfiguriert erlaubt aber eine höchst flexible Anpassung an Ihre Bedürfnisse! Somit investieren Sie nicht in ein Tool, dass Sie dann zB nach einem Jahr wieder tauschen müssen, da eine plötzlich auftauchende neue Anforderung nicht umgesetzt werden kann.

    Frage: Welche verschiedenen Formen der Arbeitszeitaufzeichnung gibt es und wie findet ein Unternehmen die individuell passende Variante?

    Antwort: Bevor man auf die Form eingeht, sollte man sich Fragen, welche Mitarbeiter in meinem Unternehmen sollen Zeiten erfassen und welche Mitarbeiter sind davon ausgenommen.

    z.B. für leitetende Angestellte oder Außendienstmitarbeiter besteht meist keine Pflicht zur genauen Arbeitszeiterfassung. Für diese Mitarbeiter haben wir eigene Konzepte.

    Für die Mitarbeiter die Arbeitszeiten exakt erfassen sollen gibt es drei Möglichkeiten:

    • Die mobile Erfassung via App (Smartphone, Tablet, etc)
    • Die Erfassung per PC
    • Die Erfassung per Zeiterfassungshardware.

    Unserer Erfahrung nach kommt es in den meisten Unternehmen zu einem Mix aus allen drei Methoden.
    Die Mitarbeiter im Büro buchen über den PC, Mitarbeiter im Home-Office oder auf Dienstreise per Smartphone, für Mitarbeiter ohne PC-Arbeitsplatz und Handy eignet sich am besten die Zeiterfassungshardware.

    Frage: Wie sollen Unternehmen nun Ihrer Meinung nach am besten weiter vorgehen?

    Antwort: Aus unserer Sicht ist “Gefahr in Verzug” und wir empfehlen Ihnen unmittelbar mit der Einführung eines Zeitwirtschaftssystem zu beginnen. Im ersten Schritt ist es wichtig den Bedarf zu erheben und zumindest eine Check-Liste für potentielle Lieferanten zu erstellen. Auf dieser Check-Liste sollten Themen wie Datenschutz, Anforderungen aus Sicht der Zeiterfassung und unbedingt auch ein Test der Software stehen. Wir beraten unsere Kunden und stellen auch gerne unsere Check-Listen und Projektpläne zur Verfügung, um eine möglichst schnelle und reibungslose Einführung des Zeiterfassungssystem zu erzielen. Sie können dabei auf den Erfahrungsschatz unserer Systemberater zurück greifen. Außerdem bieten wir allen Interessenten eine umfangreiche kostenlose Beratung an, mit dem Ziel ein möglichst passendes Angebot zu liefern, welches auf einem erprobten Umsetzungskonzept aufbaut.

    Frage: Wie lange dauert es bis ein elektronisches Zeiterfassungssystem vollständig einsatzbereit ist?

    Antwort: Hier kommt es stark auf die Größe und die Anzahl von unterschiedlichen Mitarbeitergruppen an.

    In der Regel dauert eine Projektumsetzung 2-3 Monate inkl. einer einmonatigen Testphase.

    Dies gilt allerdings nur für unsere Cloud-Version Personalwolke. In dieser sind bereits sinnvolle Standards hinterlegt. Die Konfiguration ist schon bei Projektbeginn zu 80% abgeschlossen und es fehlt nur mehr die Feinanpassung und die Wünsche der Kunden einzuarbeiten.

    Frage: Es gibt viele Unternehmen die aktuell noch On-Premise Lösungen einsetzen. Warum sollen diese Unternehmen auf Cloud wechseln?

    Eine einfache Antwort wäre das Kosten Nutzen Verhältnis. In unserer Cloud Version sind bereits sinnvoll Standard vorkonfiguriert. Damit ist die Zeiterfassung bereits zu Projektbeginn zu 80% eingerichtet und man kann sich auf die Feinanpassungen und auf die Wünsche des Kunden konzentrieren. Des Weiteren muss das Unternehmen keine eigenen Server betreiben und warten und benötigt daher auch kein IT-Fachpersonal. Ingesamt spart man somit sehr viel Geld.

    On-Premise Befürworter bringen meist als erstes Argument das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Allerdings kann ich für unser Produkt die Personalwolke dieses Argument nicht nachvollziehen.

    Die Daten werden bei uns in einem der sichersten Rechenzentrum Österreichs abgespeichert. Um direkt zu den Servern zu kommen, gibt es mehrere Sicherheitskonzepte z.B. Biometrische Erkennung. Viele Firmen haben nicht die Möglichkeit ein so strenges Konzept umzusetzen. Oftmals stehen die Server hinter einer zugesperrten Tür – hat man den Schlüssel, ist man drinnen.

    Ein weiteres Argument, welches für die Datensicherheit in unserer Cloud-Version spricht, ist das regelmäßige durchführen von Updates und somit das Schließen von Sicherheitslücken.

    Frage: In wie weit hat der Betriebsrat Einfluss auf die Einführung einer Arbeitszeiterfassung?

    Antwort:

    Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 BetrVG (https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html) und kann Einfluss darauf nehmen in welcher Form eine Arbeitszeitaufzeichnung im Unternehmen geführt wird. Das BAG Urteil stellt jedoch klar, dass der Bertiebsrat keinen Einfluss darauf hat, dass eine Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, da diese ohnedies verpflichtend einzuführen ist.

    Frage: Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser bei der Arbeitszeitaufzeichnung mitwirkt?

    Antwort: Die Arbeitgeberinnen sind nach der Rahmenvorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG (vgl. dazu BAG 18. März 2014 – 1 ABR 73/12 – Rn. 23, BAGE 147, 306) verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden der Arbeitnehmer in ihrem gemeinsamen Betrieb erfasst werden. Damit besteht für sie eine objektive gesetzliche Handlungspflicht. Daraus lässt sich unmittelbar ableiten, dass Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind die Arbeitszeiten aufzuzeichnen und ein Arbeitgeber darauf bestehen kann.

    Frage: In vielen deutschen Unternehmen wird unter dem Konzept der Vertrauensarbeitszeit keine Zeitaufzeichnung geführt. Ist das nach wie vor noch möglich bzw. unter welchen Rahmenbedingungen kann man Vertrauensarbeitszeit weiterführen? 

    Antwort: Gemäß BAG sind Unternehmen in Deutschland bereits jetzt schon dazu verpflichtet Zeitaufzeichnungen zu führen. Eine “Vertrauensarbeitszeit” im Sinne einer Negativzeiterfassung wird somit unserer Einschätzung nach nicht mehr zulässig sein. Man kann jedoch mit einem modernen Zeitwirtschaftssystem im Zusammenhang mit einem Gleitzeitmodell ähnliches bewirken und den Mitarbeitern einen hohen Grad an Eigenverantwortlichkeit bei Gleichzeitiger Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen geben.

    Frage: Welche Auswirkungen hat die Aufzeichnungspflicht auf New Work Modelle (zB.: Home-Office, Remote, 4-Tage-Woche, uvm.)?

    Antwort: Eine Große – auch hier möchte auf die beschriebenen Vorteil in Frage 2 referenzieren.

    Wir sind der festen Überzeugung, dass Die Probleme die Remote Arbeit, Home-Office und die flexible Einteilung der Arbeitszeit nur mit der Einführung einer Zeiterfassung lösbar sind.

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    Home-Office Planung in der Personalwolke

    Personalwolke Home Office

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    Home-Office – ein Begriff, welcher vor 2020 kaum oder nur sehr selten gebraucht wurde, findet heute feste Verwendung im täglichen Arbeitsalltag. Corona-bedingte Lockdowns machten das Arbeiten von zu Hause aus zu einer Notwendigkeit und stellte sowohl Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer vor zahlreiche Herausforderungen. Obwohl die strengen Covid-Maßnahmen mittlerweile weitestgehend eingestellt und eine Rückkehr in die Büroräumlichkeiten wieder möglich sind, bleibt das Arbeitsmodell Home-Office weiterhin bestehend. Die Pandemie hat gezeigt, dass es umsetzbar ist, effizient Arbeit remote zu verrichten und damit sogar einige Vorteile einhergehen. Natürlich gibt es einiges zu beachten, um die Fernarbeit zu einem vollen Erfolg für alle Beteiligten zu machen. Dieser Blogpost soll die damit verbundenen Chancen sowie etwaige Schwierigkeiten aufzeigen und Hilfestellungen für einen reibungslosen Home-Office-Betrieb geben. 

    Für vielen Unternehmen ist es wichtig eine Übersicht zu haben, wie viele und welche Tage der Mitarbeiter pro Woche im Homeoffice ist. Deshalb haben Personalwolke Kunden die Möglichkeit eine Home-Office Planung zu hinterlegen.  

    Planung der Home-Office Tage in der Personalwolke 

    Ihre Mitarbeiter finden die Home-Office Planung im Menübaum unter dem Punkt Anträge. Der gewünschte Zeitraum (z.B.: eine Woche) kann markiert werden. Es öffnet sich ein kleines Fenster, in dem man auswählen kann, ob man Home-Office an bestimmten Tagen in dem markierten Zeitraum planen möchte (z.B: jeden Mittwoch und Donnerstag).  

    Die Planung der Home-Office Tage ist nicht automatisch in der Personalwolke freigeschalten, gerne können wir diese Funktion auf Anfrage freigeben.

    Home-Office Planung in der Personalwolke

    Wichtig! 

    • Da es sich um eine Planung handelt, muss der Mitarbeiter dennoch an den Home-Office Tagen seine Arbeitszeiten mittels Erfassunggrund “Home-Office” erfassen. Die Planung wird dann automatisch durch die tatsächlichen Buchungen “Home-Office” ersetzt.  
    • Auch kurzfristige Änderungen, z.B.: ein Mitarbeiter bucht sich als “Anwesend” im Büro ein, sind möglich. Die Home-Office Planung wird dadurch mit dem Buchungsgrund “Anwesend” überschrieben.

    Beispiele an welchen Tagen als Home-Office gewertet werden 

    Das Home-Office bietet auch steuerliche Vorteile, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmern bis zu 3 Euro am Tag steuerfrei ausbezahlen kann. 

    Dadurch sollen die Kosten die durch die Heimarbeit, z.B. Strom für Laptop und PC, Heizung, Schreibtisch…) entstehen, abgedeckt werden. 

    Aber Vorsicht, nicht jeder Tag, an dem aus dem Home-Office gearbeitet wird, kann auch steuerlich abgesetzt werden 

    Grundsätzlich ist die Regelung, wenn der Mitarbeiter Home-Office als Buchungsgrund und einen produktiven Grund angibt, dann zählt es nicht als steuerfreier Home-Office Tag. Wird jedoch ein nicht produktiver Grund angegeben wie ein Behördengang, dann zählt der Tag als Home-Office.  

    Home-Office Tag 
    • Home-Office + Arzt = Home-Office Tag 
    • Home-Office + Urlaub = Home-Office Tag
    KEIN Home-Office Tag 
    • Home-Office + Anwesenheit = KEIN Home-Office Tag
    • Home-Office + Dienstreise = KEIN Home-Office Tag 

    Mehr Informationen zum Thema Home-Office/Mobiles Arbeiten finden Sie hier.  

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