Neue Beiträge:
Vergütung der beruflichen Reisezeit JA oder NEIN?
In Österreich und in Deutschland sind die Regelungen ein wenig anders.
Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, sorgfältig den Arbeitsvertrag, etwaige Tarifvereinbarungen oder gültige Betriebsvereinbarungen zu durchleuchten, um präzise Einblicke darüber zu gewinnen, wie Reisezeiten angemessen vergütet werden.
Deutsches Urlaubsrecht – Urlaubsplanung Rechte & Pflichten für ArbeiternehmerInnen
Das Jahresende rückt näher, und die verbleibenden Urlaubstage für dieses Jahr sind bereits festgelegt. Doch wie gestaltet sich die rechtliche Situation bezüglich Urlaubsplanung und -anspruch bei Ihnen im Unternehmen?
Reisezeit ist grundsätzlich Arbeitszeit und liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend seine Arbeitsstätte verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten. Jedoch gibt es hier eine Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Reisezeit. Diesen Unterschied erklären wir euch in diesem Blogpost.
Aktive Reisezeit
“Aktive Reisezeiten” sind im Sinne des Gesetzes keine Reisezeiten sondern normale Arbeitszeiten und entgeltpflichtig. Dies bedeutet, dass während der Dienstreise auch aktive Arbeitsleistung erbracht werden kann wie beispielsweise das Lenken eines Fahrzeuges oder das Vorbereiten eines Meetings während der Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel.
Passive Reisezeit
“Passive Reisezeiten” sind Zeiten, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsstätte verlassen, um an anderen Orten tätig zu sein, jedoch während der Reise keine Arbeitsleistung erbringen, sondern etwa ein Buch lesen. Zum Beispiel: das Reisen mit öffentlichem Verkehrsmittel oder die Mitfahrt als Beifahrer.
Tipp!
Für die Bezahlung von passiven Reisezeiten enthalten sehr oft die Kollektivverträge die entsprechende Regelung. Dafür ist in der Regel ein niedrigeres Entgelt oder sogar Unentgeltlichkeit festgelegt. Existiert keine solche Vereinbarung oder kollektivvertragliche Regelung, ist Reisezeit immer voll abzugelten. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Wichtig!
Wegzeiten – also Zeiten für die Anreise von der Wohnung zum im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort und zurück – sind keine Reisezeit.
Vorteile für Unternehmen warum eine Unterscheidung in aktiver & passiver Reisezeit Sinn macht
- Passive Reisezeit wird in der Regel mit einem geringeren Stundensatz ausbezahlt (Kollektivvertragsabhängig – siehe oben).
- Passive Reisezeit zählt nicht als Arbeitszeit und wird für die Ermittlung der Höchstarbeitszeit nicht berücksichtigt. Dadurch kann die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Dasselbe Beispiel bei Dienstreisen die an einem Sonn- oder Feiertag begonnen werden. Zum Beispiel: Dienstreisebeginn an einem Sonntag.
Besonderheiten in der Personalwolke
- Eine Besonderheit, die es Personalwolke ermöglicht ist die Hinzuzählung der passiven Reisezeit zur Sollarbeitszeit. Wird beispielsweise die Sollarbeitszeit durch normale Arbeitszeit nicht erreicht, so wird das Tagessoll mit der passiven Reisezeit ergänzt.
- Reisezeiten können einfach und schnell per Smartphone gebucht werden. Im Anwesenheitstableau ist unverzüglich der aktuelle Buchungsstatus für alle ersichtlich.
- Übersichtliche Auswertungen und Reportings sind mit nur wenigen Mausklicks erstellt und weitergeleitet.
Unser Tipp für HR-Experten
Mit dem Personalwolke Reporting Tool können Sie einfach und übersichtlich die aktive und passive Reisezeit auswerten und ggf. an die Lohnverrechnung übergeben.
Sie sparen Sich dadurch wertvolle Zeit und reduzieren automatisch manuelle Tätigkeiten.
Sie interessieren sich für das Thema und möchten gerne mehr Informationen?
Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Beratungstermin und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.